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   BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15   

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BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15 (https://dejure.org/2016,16649)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2016 - 1 WB 26.15 (https://dejure.org/2016,16649)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 (https://dejure.org/2016,16649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 3 Abs 1 SG
    Konkurrentenstreit; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Dienstpostens mit einem Mitbewerber i.R.d. Auswahlverfahrens; Beförderung und Versetzung eines Soldaten (hier: Fregattenkapitän)

  • rewis.io

    Konkurrentenstreit; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung des Dienstpostens mit einem Mitbewerber i.R.d. Auswahlverfahrens; Beförderung und Versetzung eines Soldaten (hier: Fregattenkapitän)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 26.14

    Konkurrentenstreit im Hinblick auf die Besetzung zweier

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    Es ist jedoch nicht berechtigt, eine vollständige Auswechselung der Auswahlerwägungen vorzunehmen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 46, vom 26. März 2015 - 1 WB 26.14 - juris Rn. 37 und vom 8. Februar 2016 - 1 WDS-VR 10.15 - juris Rn. 40).

    ccc) Es kommt hinzu, dass die - hier als ausschlaggebend für die Auswahl des Beigeladenen bezeichnete - (bessere) Entwicklungsprognose eines Bewerbers nach der Rechtsprechung des Senats als entscheidungsbestimmender und ausschlaggebender Auswahlgesichtspunkt den Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG (in der Regel nur dann) nicht in Frage stellt und damit zulässig ist, wenn die betrachteten Konkurrenten über eine "im Wesentlichen gleiche" Leistungsbewertung verfügen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2015 - 1 WB 26.14 - juris Rn. 50, 51 und vom 26. März 2015 - 1 WB 3.15 - Rn. 36, 37).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - ggf. auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden ist (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N. und vom 3. Februar 2015 -1 WDS-VR 2.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 77 Rn. 23).

    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse anerkannt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 40 m.w.N.).

    aa) Für die nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG gebotene Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung und für die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung gelten nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere die nachfolgenden Grundsätze (vgl. zum Folgenden zusammenfassend z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 33 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 3.15

    Konkurrentenstreit; höherwertiger Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 15;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    ccc) Es kommt hinzu, dass die - hier als ausschlaggebend für die Auswahl des Beigeladenen bezeichnete - (bessere) Entwicklungsprognose eines Bewerbers nach der Rechtsprechung des Senats als entscheidungsbestimmender und ausschlaggebender Auswahlgesichtspunkt den Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG (in der Regel nur dann) nicht in Frage stellt und damit zulässig ist, wenn die betrachteten Konkurrenten über eine "im Wesentlichen gleiche" Leistungsbewertung verfügen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2015 - 1 WB 26.14 - juris Rn. 50, 51 und vom 26. März 2015 - 1 WB 3.15 - Rn. 36, 37).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    Aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt ferner die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 ).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    Es liegt im Beurteilungsspielraum des zuständigen Entscheidungsträgers, ob er bei einer solchen Sachlage das eingeleitete Auswahlverfahren abbricht oder unter Verzicht auf diese Anforderungen fortsetzt (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 27; Beschlüsse vom 27. Februar 2014 - 1 WB 7.13 - BVerwGE 149, 153 Rn. 28 und vom 11. März 2016 - 1 WDS-VR 9.15 - juris Rn. 47).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - (NVwZ 2016, 682) erneut bestätigt und ergänzend ausgeführt, dass mit einem höheren Statusamt auch bei gebündelten Dienstposten - wie sie der Antragsteller und der Beigeladene im Zeitpunkt ihrer Beurteilungen zum 30. September 2011 jeweils auf der Ebene A 13/A 14 innehatten - regelmäßig gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden seien.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ; BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 1 WB 21.10 - Rn. 50, vom 24. Mai 2011 - 1 WB 33.10 - Rn. 49 und vom 25. September 2012 - 1 WB 41.11 - juris Rn. 38).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ; BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 1 WB 21.10 - Rn. 50, vom 24. Mai 2011 - 1 WB 33.10 - Rn. 49 und vom 25. September 2012 - 1 WB 41.11 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15
    a) Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung - nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 7.13

    Auswahlverfahren; Abbruch des Verfahrens; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 14.02.2011 - 1 WB 21.10

    Notwendige Beiladung gem. § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14

    Antrag eines Stabsfeldwebels um Besetzung auf einen bestimmten Dienstposten

  • OVG Thüringen, 03.06.2014 - 2 EO 261/14
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

    Bei formal gleichen Beurteilungen gilt die Beurteilung in einer höheren Position in aller Regel als besser als die Beurteilung in einer niedrigeren Position, weil mit einer höheren Position regelmäßig gesteigerte Anforderungen und eine größere Verantwortung verbunden sind ( vgl. BVerwG 24. Mai 2016 - 1 WB 26/15 - Rn. 45 unter Verweis auf BVerfG 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - Rn. 13 sowie bereits BAG 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - unter B I 3 b bb 3 der Gründe, NZA 2005, 879 ).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

    Soweit der Senat in einzelnen Entscheidungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 32 m.w.N.) von einer im Ausgangspunkt enger umrissenen Kontroll- und Korrekturbefugnis der Beschwerdestelle ausgegangen ist, hält er daran nicht mehr fest.

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt es in dem - hier gegebenen - Fall, dass kein betrachteter Bewerber alle Kriterien des Anforderungsprofils erfüllt, im Beurteilungsspielraum des Entscheidungsträgers, ob er das eingeleitete Auswahlverfahren abbricht oder unter Verzicht auf diese Anforderungen fortsetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 40 m.w.N., auch zur gleichlautenden Rspr. des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17

    Anforderungsprofil; Begründungspflicht; Dokumentationsmängel; Ergänzung von

    Dabei ist das Bundesministerium der Verteidigung im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein günstigeres Weiterentwicklungspotenzial ebenso wie die Verbesserung der Personalstruktur im Sanitätsbereich als sachliche Differenzierungskriterien für die Auswahl unter mehreren Versetzungsbewerbern dienen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 49).
  • VG Lüneburg, 13.01.2020 - 8 B 152/19

    Beförderung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; Beurteilungszeitraum;

    Weiter ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es bei gleichbleibenden Leistungen nach einer Beförderung regelmäßig zu einer schlechteren Beurteilung kommt, da bei einem höheren Statusamt strengere Maßstäbe anzulegen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.7.2018 - 2 BvR 120718 -, juris Rn. 10 und v. 20.3.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 15 f.; BVerwG, Beschl. v. 24.5.2016 - 1 WB 26.15 -, juris Rn. 45, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 1 WDS-VR 8.17

    Konkurrentenstreit; vorläufiger Rechtsschutz; Glaubhaftmachung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt es in dem Fall, dass - wie hier - kein betrachteter Bewerber alle Kriterien des Anforderungsprofils erfüllt, im Beurteilungsspielraum des Entscheidungsträgers, ob er das eingeleitete Auswahlverfahren abbricht oder unter Verzicht auf diese Anforderungen fortsetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 40 m.w.N., auch zur gleichlautenden Rspr. des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Revisionssenats).
  • BVerwG, 30.09.2019 - 1 WDS-VR 8.19

    Zulassung eines Hauptfeldwebels zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen

    Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ; BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 1 WB 21.10 - Rn. 50, vom 24. Mai 2011 - 1 WB 33.10 - Rn. 49, vom 25. September 2012 - 1 WB 41.11 - juris Rn. 38 und vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 45 f.).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 23.17

    Besetzung des Dienstpostens mit einem Bewerber durch Auswahlverfahren i.R.e.

    Nach erfolglosem Beschwerdeverfahren hob der Senat mit Beschluss vom 24. Mai 2016 (Verfahren BVerwG 1 WB 26.15 ) die Auswahlentscheidung vom 7. Juni 2012, den Bescheid vom 3. Dezember 2012 über die Ablehnung der Versetzung und den insoweit ergangenen Beschwerdebescheid des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. Mai 2015 auf und verpflichtete das Bundesministerium der Verteidigung, über die Besetzung des genannten Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20

    Antrag eines Hauptmanns auf einen Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des

    Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbare Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 WB 41.11 - juris Rn. 38 und vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 45 f.).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 41.17

    Neubildung einer Referenzgruppe für ein freigestelltes Personalratsmitglied

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zum Folgenden BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 54 und vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 42) kommen im Hinblick auf die zentrale Bedeutung der mit Richtwerten versehenen Wertungsbereiche für eine Einschätzung als "im Wesentlichen gleich" nur solche Bewertungen der Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten in Betracht, die innerhalb desselben Wertungsbereichs liegen (Nr. 610 Buchst. b ZDv A-1340/50: "7,31" bis "9,00"; "6,21" bis "7,30"; "6,20" und darunter).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 12.18

    Beurlaubung im öffentlichen Interesse; Datenbasis; Entwicklungsprognose; European

    Bei dem Vergleich der in den letzten dienstlichen Beurteilungen erzielten Durchschnittswerte hat es für eine Einschätzung als "im Wesentlichen gleich" zentrale Bedeutung, ob sie innerhalb desselben Wertungsbereichs liegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 54 und vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 36.15

    Ablehnung des Versetzungsgesuchs; Erledigung; fehlendes Feststellungsinteresse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2019 - 4 S 27.19

    Konkurrentenstreit um Besetzung einer Kriminaloberkommissarstelle (A 10)

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